Die NachführungWenn ein Gebiet einmal vermessen worden ist und die Grenzpunkte genau positioniert sind, dann bedeutet das nicht, dass dort nie mehr vermessen werden muss. Sehr oft werden bei Bauvorhaben, Grundstückshandel, Erbteilungen, Strassenbau usw. vorhandene Grundstücksgrenzen verändert, die es in den Plänen nachzutragen gilt. Zudem können Überschwemmungen, Erdbewegungen, Verkehrsmittel oder auch Wurzelwuchs in Waldgebieten zu Verschiebungen von Grenzmarkierungen führen. Zur amtlichen Vermessung gehört deshalb auch die Aufgabe der Nachführung. Sie soll dafür sorgen, dass die Realität und der Planinhalt dauernd, auch nach Veränderung der Realität, übereinstimmen. Nur wenn die Vermessungen den letzten Stand der Dinge erfassen, kann man sie für sinnvolle Aussagen, z.B. in der Statistik, verwenden. Mit der Nachführung ist im Kanton Uri das patentierte Vermessungsingenieurbüro Sennhauser, Werner und Rauch AG, Industriezone Schächenwald, 6460 Altdorf, für alle Urner Gemeinden beauftragt. Mit einem Datennetzwerk auf Lichtwellenleiterbasis zwischen dem Nachführungsgeometerbüro und der Lisag ist gewährleistet, dass die Lisag dauernd über die aktuellen Daten der Nachführung verfügt.
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14.09.2011 |
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